Die Wappen und Flaggen des Landkreises Erding (Oberbayern)

Glossar

 

Balken Heroldsfigur, die durch zweifache (waagerechte) Teilung des Schildes entsteht und dem mittleren Drittel aufgelegt ist.
Bei weiterer geradzahliger Teilung des Schildes entstehen zwei oder mehrere Balken.
bewehrt Bei Tierfiguren werden die Körperteile, die dem Erjagen, Erlegen und Festhalten der Beute, oder dem Angriff oder der Verteidigung dienen, als 'Waffen' bezeichnet. Sie werden regelmäßig durch vergrößerte Darstellung oder durch abstechende Farbe besonders hervorgehoben. Man nennt das Tier dann 'bewehrt' oder 'gewaffnet'.
Bischofsstab Hirtenstab, Krummstab, etwa bis zur Schulterhöhe reichender Stab, unten mit Eisenspitze, oben mit Krümme (Kurvatur) und Knauf, aus Metall oder Bein, reich verziert;... Sinnbild der bischöflichen Gewalt. (Brockhaus Enzyklopädie)
Domkapitel eine kollegial verfaßte autonome juristische Person, eine Kanonikerkorporation an der Kathedralkirche (Dom) mit gemeinsamem Chordienst, die gottesdienstliche und beratende Hilfsfunktionen gegenüber dem Bischof übte und bei Erledigung des bischöflichen Stuhles als interimistisches Leitungsorgan das Bistum verwaltete. (HRG)
Drache Ein heraldisches Fabeltier. Er hat die Gestalt des Adlers mit Schlangenschwanz, auch wohl mit Schmetterlings- oder Fledermausflügeln. Eine andere Darstellungsart zeigt ihn im Profil und gibt ihm ein mehr lindwurmartiges Aussehen mit zwei oder vier Beinen. (D.L. Galbreath)
Dreiberg Drei übereinander (1:2) gestellte Kreisabschnitte, meist grün tingiert, die Berge oder Hügel symbolisieren.
Ehrbares Geschlecht Þ Patrizier
Eisenhutfeh aus dem Feh, dem Fell von den Rücken und Bäuchen des grauen Eichhörnchens eckig ausgeschnittenes und in der Art der gegeneinander versetzten stilisierten Eisenhüte zusammengesetztes, blau und weiß dargestelltes Pelzwerk.
Eisenhutschnitt Schildteilung in der Art der gegeneinander versetzten stilisierten Eisenhüte, von deren je fünf Linien die Grundlinie weggelassen wird.
Epitaph Grabschrift oder Gedenktafel aus unterschiedlichen Materialien (meist Stein, manchmal Bronze oder andere Metall-Legierungen) mit Inschrift für einen Verstorbenen (Duden Fremdwörter), die an einer Kirchenwand oder an einem Pfeiler angebracht oder in den Kirchenboden eingelassen ist. Befindet sich dahinter oder darunter die Begräbnisstätte, spricht man besser von einem Grabstein.
Erzämter oberste Reichswürden, vererbliche, an die Person bestimmter Territorialfürsten gebundene, bei feierlichen Anlässen - vornehmlich Königskrönungen - ausgeübte Ehrendienste, die zugleich Ehrenvorrechte gewähren. Im deutschen Reich des Mittelalters und der beginnenden Neuzeit haben die sieben Kurfürsten auch die sieben Erzämter inne. (HRG)
Erztruchseß das mit der Pfalzgrafschaft bei Rhein (bis 1648) und ab diesem Zeitpunkt mit dem Herzogtum Baiern verbundene Erzamt des 'archidapifer': "... die Speisen brachte der Pfalzgraf des Rheins..." (NN, 'Der Graf von Habsburg'). Sein Symbol war der Reichsapfel.
Fahne und Flagge werden weder in der heraldischen und vexillologischen Literatur noch im allgemeinen Sprauchgebrauch genügend deutlich unterschieden.
Für die vorliegende Arbeit verstehen wir unter
Fahne jedes Stück Tuch, das fest mit einem Stock oder Stab verbunden ist, gleich ob dieser waagerecht, die Fahne also senkrecht (Vexillum), oder dieser senkrecht, die Fahne also waagerecht angebracht ist; dagegen unter
Flagge jedes Stück Tuch, das mittels eines an ihm befestigten Seiles oder Taues aufgezogen (gehißt) werden kann, wiederum ohne Unterscheidung, ob der Mast, an dem sie gehißt wird, senkrecht, waagerecht oder schräg steht.
Farben,
heraldische
Die Heraldik kennt in klassischer Zeit nur sieben Farben im weiteren Sinne:
die eigentlichen Farben Rot, Blau, Schwarz, Grün und Purpur,
sowie die Metalle Gold und Silber, regelmäßig durch Gelb und Weiß wiedergegeben.
Alle anderen Farben, insbesondere Abtönungen der obengenannten, sind unheraldisch.
Neben den Farben und Metallen ist als
Tinktur auch Pelzwerk verbreitet.
Flagge Þ Fahne
freieigen Es gab im Mittelalter neben vererblichem lebenslängliches, neben veräußerlichem unveräußerliches, neben freiem und unbeschwertem gebundenes und belastetes Eigentum. Diese beträchtliche Spannweite des Eigentumsbegriffs brachte es mit sich, daß er durch Zusätze ergänzt werden mußte: freieigen (proprietas libera) beschreibt also die Freiheit von Bindung und Belastung. (HRG).
Fürst, Fürstbischof Fürsten (principes) sind im fränkischen Reich und im deutschen Reich bis 1806 der König und die Großen des Reiches und des Königs. Wer zur Unterschicht der principes gehörte, verfügte mindestens über eine Grafschaft; zur Oberschicht der principes gehörten die Herzöge.
Zum Reichsadel gehörten neben den weltlichen Großen des Reiches vor allem die Erzbischöfe und Bischöfe, die Äbte und Äbtissinnen der Reichsklöster und -stifte. (
HRG)
Ihr weltliches Herrschaftsgebiet wurde als Erzstift,
Hochstift (z.B. Freising) oder Fürststift (z.B. Berchtesgaden) bezeichnet.
Gebietsreform die zuletzt in den Jahren zwischen 1967 und 1978 in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführte Verwaltungsreform, durch die die Zahl der kreisangehörigen Gemeinden, der kreisfreien Städte und der Kreise einschneidend verringert wurde. Dahinter stand die Idee, die Leistungsfähigkeit der Kommunen zu stärken, die politische Form zu optimieren und die Erfüllung überörtlicher Funktionen zu erreichen.
Gold Þ Farben, heraldische
Gemarkung Gesamtfläche einer Gemeinde ohne die ausmärkischen Besitzungen; früher durch Gewohnheitsrecht festgelegt, heute durch Kataster vermessen und in einem Grundbuch sachenrechtlich fixiert. (Brockhaus Enzyklopädie)
Grenzpunkte wurden häufig durch Gemarkungssäulen oder Gemarkungssteine gekennzeichnet.
Grabstein Gedenktafel für einen Verstorbenenen, entweder senkrecht am Kopfende des Grabes aufgestellt oder waagerecht über dem Grab in die Erde oder den Fußboden einer Kirche oder eines kirchlichen Nebenraumes eingelassen.
Häufig, wie der
Epitaph, auch aus anderen Materialien.
Gugel [mhd., von mlat. cuculla > Kapuze< ] mittelalterlicher Schulterkragen mit angeschnittener Kapuze. (Brockhaus Enzyklopädie)
Haag, Reichsgrafschaft In den Herzogtümern Ober- und Niederbaiern gelang es - abgesehen von den Hochstiften - nur wenigen Fürsten, für ihr Herrschaftsgebiet die Reichsunmittelbarkeit, also die Unabhängigkeit von den baierischen Herzögen zu erlangen.
Die Herren von Fraunberg erreichten für Haag - ein Gebiet von etwa 300 qkm - 1245 die Anerkennung als Grafschaft und die Übertragung der
Hochgerichtsbarkeit, durch Kaiser Sigismund (1410-1437) die förmliche Anerkennung des Landes als Reichslehen und 1510 die Bestätigung als unmittelbares Reichslehen und freie Grafschaft durch Kaiser Maximilian I.
Diese Selbständigkeit endete jedoch schon 1566 mit dem Tod des letzten Grafen Ladislaus, der kinderlos starb.
Heiligenattribut Kennzeichen, charakteristische Beigabe einer Person (Duden Fremdwörter), die häufig auf das Leben oder Sterben (Martyrium) des Heiligen Bezug hat. In den Wappen des Landkreises Erding kommen folgende Heiligenattribute vor:
Beil St. Wolfgang St. Wolfgang
Kreuz St. Helena Hohenpolding
Lilie St. Maria Fraunberg, Hohenpolding
Ölkessel St. Vitus (Veit) Reichenkirchen
Pfeil St. Sebastian Reichenkirchen, Fraunberg
Schlüssel St. Petrus Grüntegernbach, Kirchberg
Schlüssel mit Palmzweig St. Wolfgang Moosinning
Schwert St. Michael Reichenkirchen, Fraunberg
Schwert St. Paulus Kirchberg
Schwert mit Bischofsstab St. Martin Langengeisling
Heraldik historische Hilfswissenschaft, die sich mit der Geschichte, den Regeln und Gesetzen der Wappenanfertigung und Wappenführung sowie auch ihrer Anwendung beschäftigt. (Lexikon der Heraldik)
Heroldsfigur Wappenbild, das durch die Teilung des Schildes in verschiedene, durch regelmäßig gezeichnete Linien begrenzte Flächen entsteht. (Lexikon der Heraldik)
Hochgerichtsbarkeit bezeichnet ... die Gerichtsbarkeit über Kapitalverbrechen (causae maiores), die Taten, die "zum Tode führen": Mord, Notzucht und Straßenraub.
Symbole der Hochgerichtsbarkeit waren Schwert, Galgen und Rad, Stock und Galgen. (
HRG)
So symbolisiert das Schwert insbesondere bei geistlichen Wappen die weltliche Macht, eben die Hochgerichtsbarkeit über das Territorium.
Hochstift ein geistliches Fürstentum, ein Territorium, dessen Landeshoheit einem Bischof (Fürstbischof) als geistlichem Reichsfürsten ... zukam. Hochstift war damit der Name für einen reichsunmittelbaren Wahlstaat eines fürstbischöflichen Landesherrn, ... für das Bistum im weltlichen Sinne, eine Provinz des Alten Reiches. (HRG)
Hofmark eine Bezeichnung, die sich in Altbaiern seit der Mitte des 12. Jh. nachweisen läßt, bezeichnet den abgegrenzten ('abgemarkten' Þ Gemarkung) Bezirk einer Grundherrschaft, das typische baierische Niedergericht, wobei geschlossene und nicht geschlossene Hofmarken zu unterscheiden sind.
In den geschlossenen Hofmarken unterstanden alle Insassen im Markungsbereich dem Hofmarksherrn, das heißt auch die in der Hofmark ansässigen Grundholden fremder Gerichtsherrn. In den nicht geschlossenen dagegen erstreckte sich der Herrschaftsbereich des Inhabers nur auf die eigenen Gebäude und die Untertanen, die ihm gehörige Güter bebauten.
Neben den eigentlichen Hofmarken bestanden auch gefreite Sitze oder sog. Sedelhöfe, deren
Niedergerichtsbarkeit sich nur bis zu ihrer Dachtraufe, wie die Bezeichnung lautete, erstreckte. Die dazu gehörige Flur war dem Landgericht unterstellt. Als Sitze wurden schloßartige Bauten bezeichnet, während man einfachere Gebäude Sedelhöfe nannte.
Kirchenvogtei Das Wort 'Vogt' leitet sich von 'advocatus' ab.
Die Kirche benötigte von Anbeginn Laien für die Vertretung vor Gericht, zur Unterstützung bei Vornahme von Rechtsgeschäften und für die Entscheidung von Streitigkeiten. Der im Hohen Mittelalter entstandene Typus des adeligen Vogtes nimmt die Aufgabe des bewaffneten Schutzes der bevogteten Kirche wahr und gehört regelmäßig den mächtigeren Familien der Region an. (
HRG)
Kolter Þ Sech
Kreuzerhöhung Die römisch-katholische Kirche feierte zwei Kreuzfeste:
das eine am 3. Mai zur Erinnerung an die Kreuzauffindung durch die heilige Helena (Mutter Kaiser Konstantins) im Jahre 320, das andere am 14. September mit der Bezeichnung Kreuzerhöhung im Gedächtnis an den feierlichen Triumphzug, in dem der Kaiser Heraklius im Jahre 628 das Kreuz, das eine Zeitlang in der Gewalt der Perser gewesen war, nach Jerusalem zurückführte.
Da der Anlaß zum Fest Kreuzerhöhung mehr als dreihundert Jahre nach St. Helena zu datieren ist, scheint eine Verbindung der Heiligen nur mit dem ersten der beiden Feste zutreffend.
Krümme Þ Bischofsstab
Landgericht war ursprünglich das für eine Grafschaft zuständige Hochgericht.
In Baiern blieb das Landgericht als Fundament der baierischen Landesorganisation bis zum Ende des Kurfürstentums der unterste Verwaltungsbezirk. Ursprünglich handhabten die Landgerichte
Hochgerichtsbarkeit und Niedergerichtsbarkeit, traten später jedoch letztere an Hofmarken und Dorfgerichte ab. Das Landgericht verkörperte das herzogliche Hochgericht, das Gericht 1. Instanz. (HRG)
landsässiger,
landständischer Adel
Die Entwicklung der landsässigen Adeligen (der ein Haus mit wenigstens einer Grundherrschaft besaß) zum Landstand eines Territoriums war eine allgemeine Erscheinung. In Baiern beispielsweise hat er vom 16. bis zum 18., ja zum Teil auch bis weit ins 19. Jh. hinein das staatliche Leben entscheidend mitgestaltet. Die politische Wirksamkeit des Adels war auf Landtagen ('Landschaft') durch Zusammenfassung in einer Kurie gewährleistet. Die beiden anderen Stände waren die Prälaten und die Städte (das sog. Dreikuriensystem, HRG)(vgl. Orlando-Kodex).
Lilie,
heraldische
geht eher auf die Schwertlilie als auf die Gartenlilie zurück (D.L.Galbreath), wohl auf die Iris sibirica oder die Iris germanica. Wie die (Garten-)Lilie galt auch die Schwertlilie im Mittelalter als Mariensymbol (A. Dürer, H.van der Goes) (Brockhaus Enzyklopädie).
Meerjungfrau Die Melusine oder das Meerweib, hat den Oberkörper eines Weibes, der in eine oder zwei Fischschwänze übergeht. Gewöhnlich hält sie die aufgebogenen Schwänze ... in den Händen. (D.L.Galbreath)
Metall Þ Farben, heraldische
Mohrenkopf Menschenköpfe sind in der Heraldik nicht selten: sie bezeichnen durch unterschiedliche Farbe und/oder Kopfbedeckung verschiedene Ethnien.
Der Mohrenkopf (Negerkopf) deutet häufig auf den Hl. Mauritius (Moritz) (vgl. Stadtwappen von Coburg) hin, der in volksetymologischer Deutung seines Namens als Mohr dargestellt wird (vgl. z.B. Mathis Gotthardt Neithart, gen. Grünewald, Die Heiligen Mauritius und Erasmus, München, Alte Pinakothek; Magdeburg, Dom, Figur des Heiligen Mauritius, um 1250) oder auf den äthiopischen Kämmerer in Apg 8, 26-4. Danach heißt wohl der Freisinger Mohr, der erstmals im Siegel des Bischofs Emicho (1283-1311) erscheint und im Prädialbuch des Bischofs Konrad Sendlinger 1316 erstmals farbig dargestellt ist, 'Signum Etiopum'.
Er ist wohl zunächst das Zeichen der
Hochstiftsverwaltung bzw. der bischöflichen weltlichen Landesherrschaft und wird erst später in das Bistumswappen aufgenommen.
Vielleicht handelt es sich aber auch um einen Königskopf als Hinweis auf die Reichsfreiheit des Hochstiftes, der - auf Silber abgebildet - nachgedunkelt ist und dann als Mohrenkopf verstanden wurde.
Eine Verbindung zum Patron des Bistums, den heiligen Korbinian, wird sich nicht herstellen lassen, da dieser üblicherweise mit den Zeichen seines Bischofsamtes (Mitra, Bischofsstab), jedoch nicht mit einer Krone dargestellt wurde.
Niedergericht die für Schuld- und Fahrnisklagen sowie für die leichteren Straffälle (causae minores) zuständigen Gerichte. Die Niedergerichte sind zugleich Untergerichte, von denen man an ein höheres (Obergericht) appellieren kann. (HRG)
Patrizier vornehmer, wohlhabender Bürger (Duden Fremdwörter), städtischer Adel, in der Titulatur als 'Ehrbares Geschlecht' bezeichnet.
Patrozinium (himmlische) Schutzherrschaft eines Heiligen oder eines heilsgeschichtlichen Ereignisses für eine Kirche oder (Namens-)Fest dieses Heiligen oder des Ereignisses.
Pelzwerk Neben den heraldischen Farben kannte die klassische Heraldik noch eine Reihe von ornamentalen Farbenverbindungen, die auf das, im 12. und 13. Jh. wirklich auf den Schilden angebrachte, doch bald durch eben diese konventionellen Muster ersetzte Pelzwerk zurückgehen. (D.L.Galbreath)
Pfahl Heroldsfigur, die durch zweifache (senkrechte) Spaltung des Schildes entsteht und dem mittleren Drittel aufgelegt ist.
Bei weiterer geradzahliger Spaltung des Schildes entstehen zwei oder mehrere Pfähle.
Pflege,
Pfleger,
Pflegamt,
Pfleggericht
Von einer großen Bedeutungsvielfalt des Begriffes Pfleger ausgehend entwickelte er sich im Spätmittelalter hin zu einem Amtsträger mit administrativen und juristischen Aufgaben. In den bairischen Landgerichten bzw. Pflegen stand der Landrichter der Gerichtsverwaltung vor, während der Verwaltungs- und Aufsichtsbeamte Pfleger genannt wurde. (HRG)
Als Pflege wurde auch das Gebiet bezeichnet, das der Pfleger zu verwalten hatte.
Präsentationsrecht Vorschlagsrecht ... für die Besetzung einer vakanten (freien, unbesetzten) Stelle (Duden Fremdwörter) an einer Kirche.
redendes Wappen Ein Wappen wird als 'redend' bezeichnet, wenn es den Namen oder den Rang des Trägers oder aber die Lage oder Landschaft eines Ortes bildhaft wiedergibt.
Beispiele aus Wappen des Landkreises Erding sind:
Eberspeck, Eßwurm, Widerspacher;
Berglern, Buch am Buchrain, Dorfen, Forstern, Inning am Holz, Kirchberg, Schwindkirchen, Steinkirchen, Taufkirchen, Wörth.
Rose, heraldische ist die fünfblättrige Heckenrose (Rosa canina oder ähnliche Arten), meist ungefüllt, dargestellt mit (goldenen) Butzen (Samenkapseln) und (grünen) Kelchblättern.
Salzkufe Kufe bedeutet 'Bottich, Bütte'. Der noch mdal. gebrauchte Gefäßname (mhd. kuofe, ahd. kuofa, asächs kopa) ist aus mlat. copa, einer Nebenform von lat. cupa 'Kufe, Tonne' entlehnt. (Duden, Etymologie)
Die Salzkufe ist also das Faß, die Tonne, in der Salz gelagert oder transportiert wurde. Sie ist u.a. das Attribut des Hl. Ruppert.
Schild Teil der mittelalterlichen Bewaffnung des Ritters, Soldaten, Kriegers, mit dem im Krieg wie im Turnier der Körper des Trägers oder ein Teil davon gegen feindliche Waffeneinwirkung geschützt werden soll.
Der Schild ist der einzige unverzichtbare Teil des Wappens.
Die Darstellung folgt dem modischen Gebrauch der Zeit, vom normannischen Dreiecksschild bis zur Rokokokartusche.
Schildteilung Die einfachsten Wappen entstehen durch bloße Teilung des Schildes mittels durchgehender gerader (oder gekrümmter) Linien:
durch eine senkrechte Mittellinie entsteht der gespaltene, durch die waagerechte der geteilte Schild. Linien von Obereck zu Untereck ergeben den schräg(rechts)geteilten und den schräglinksgeteilten, die Kombination von senk- und waagerechter Teilung den quadrierten oder gevierten, die der beiden Schräglinien den schräggevierten Schild.
Schildhaupt Wird die Teilung des Schildes nach oben verschoben, entsteht das Schildhaupt,
Schildfuß durch Verschiebung nach unten der Schildfuß.
Schlußstein,
Gewölbeschlußstein
Der im Scheitel eines Bogens oder Kreuzrippengewölbes sitzende Stein in Form einer Platte mit Ornamenten, Figuren oder Wappen, auch als Knauf.
Sech Vorwerkzeug des Pfluges, das die Arbeit des Pflugkörpers unterstützt. Das messer- oder scheibenförmige Sech trennt einen Erdbalken senkrecht ab, wobei das Messersech bei schwerem Boden verwendet wird.
Seeblatt Das Blatt der Seerose (Nymphaea spec.), meist gestielt dargestellt.
Siegel Abdruck eines oft ebenfalls Siegel genannten Stempels (Petschaft, Typar) ... in einem bildsamen erhärtenden Material als Beglaubigungs- und Erkennungszeichen, Besitzermarke und Verschluß (Plombe) von Schriftstücken, Gefäßen u.a. zum Schutz vor unbefugter Öffnung und/oder vor Verfälschung des Inhalts. (Brockhaus Enzyklopädie).
Silber Þ Farben, heraldische
Sparren Heroldsfigur, die durch einen nach oben geknickten Balken dargestellt wird; ist er nach unten geknickt, nennt man ihn gestürzt.
Stammwappen Ursprüngliches Wappen einer Person oder Familie, das durch spätere familiäre Veränderungen (z.B. Verehelichung) oder Erwerbungen unberührt geblieben ist.
Stift,
stiftisch
Þ Hochstift
Tinkturen, heraldische zusammenfassender Begriff für die in Wappen verwendeten Farben, Metalle und Pelzwerk.
Untergehen von Wappen Durch Rechtsakte des Staates können Kommunen zusammengelegt werden (Þ Gebietsreform).
Dabei gehen die für diese bestehenden Wappen in der Regel unter.
Wappen Erbliche oder bleibende, auf dem mittelalterlichen Bewaffnungswesen fußende, Personen oder Körperschaften repräsentierende farbige Abzeichen (D.L.Galbreath)
Wappenbrief Nachdem ursprünglich Wappen von jedermann frei angenommen werden konnten, nahmen die Fürsten etwa ab dem 14./15. Jh. daneben für sich das Recht in Anspruch, Wappen zu verleihen, was häufig, aber nicht notwendig mit der Erhebung in den Adelsstand verbunden war.
Besondere Bedeutung erlangte die Verleihung von Wappen an Körperschaften, insbesondere Kommunen.
Die Urkunde, die die Verleihung, häufig auch die bildliche Darstellung des Wappens enthält, nennt man Wappenbrief.
Im United Kingdom werden bis heute offiziell derartige Wappenbriefe ausgestellt.
Wellenbalken Ein Balken, der durch wellenförmige Linien begrenzt ist und häufig einen Fluß- oder Bachlauf darstellen soll.
Wellenschnitt eine wellenförmige Teilung des Schildes.
Wellensparren Ein Sparren, der durch wellenförmige Linien begrenzt ist.
Zehent Der Zehent, eine Abgabe in Höhe des 10. Teiles des Ertrages oder Einkommens, war in vielen alten Kulturen bekannt.
Seit dem Mittelalter stand der Zehent in erster Linie den Pfarrkirchen zu. Der Umstand, daß der Zehent von dem im zugehörigen Sprengel liegenden Acker-, Wald- und Weideland zu entrichten war, trug zu einer exakten Festlegung der Pfarrgrenzen bei.
Die Zehent-Einkünfte wurden bei den Pfarrkirchen in der Regel geviertelt: je ein Viertel erhielten der Bischof, der Pfarrklerus, die Armen und Fremden sowie die Kirchenfabrik. Klöster und Stifte besaßen ursprünglich kein Zehent-Recht.
Zehntpflichtig waren andererseits ursprünglich neben den Laien auch die Klöster.
Häufig gelangten Zehent-Rechte durch Verleihung oder Usurpation in die Hände von Laien. (
HRG)

 

Verwendete Literatur:

Brockhaus Enzyklopädie Brockhaus Enzyklopädie in vierundzwanzig Bänden, 19. Auflage ab 1986
Duden Rechtschreibung Duden, Die deutsche Rechtschreibung, 20. Auflage, 1991
Duden Fremdwörter Duden, Das Fremdwörterbuch, 4. Auflage, 1982
Duden Etymologie Duden, Etymologie, Herkunftswörterbuch der deutschen Sprache, 2. Auflage, 1989
Galbreath D.L.  
HRG Handwörterbuch zur Deutschen Rechtsgeschichte, Herausgegeben von Adalbert Erler und Ekkehard Kaufmann, mitbegründet von Wolfgang Stammler, Berlin 1971
Lexikon der Heraldik Oswald, Gert (1984): Lexikon der Heraldik. Mannheim/Wien/Zürich (Bibliographisches Institut).

Diese Webseite wurde zuletzt geändert am 29.12.1999 von Marcus Schmöger

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