Grüntegernbach (ehemalige Gemeinde) |
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Schild geteilt; oben in Rot gekreuzt ein goldener und ein silberner Schlüssel; unten Eisenhutfeh. |
Vorbemerkung:
Zum 1.1.1972 fusionierten die Gemeinden Grüntegernbach und Wasentegernbach zur Gemeinde Tegernbach. Das Wappen der Gemeinde Grüntegernbach ist damit untergegangen. Seit 1.5.1978 gehören die Gemeinden Tegernbach und Zeilhofen zu Dorfen. Im nach Dorfen eingemeindeten Wasentegernbach gibt es Bestrebungen zu einem eigenen "Ortsteilwappen".
Begründung des Wappens:
Das Wappen lehnt sich an die historischen Wappen zweier bedeutender ehemaliger Grund- bzw. Hofmarksherrschaften an. Mit der Bildung der Hofmark im 16. Jahrhundert ist das Geschlecht der Grafen von Pappenheim verbunden, das damals auch das nahe Schloß Schwindegg besaß. 1646 gelangte die Hofmark Grüntegernbach durch Kauf an das Fürststift Berchtesgaden, das sie zusammen mit den stiftischen Hofmarken Wasentegernbach, Jettenstetten, Breitenloh, Eibach und Haus durch sein Pflegamt in Wasentegernbach verwalten ließ. Das Eisenhutfeh, ein sog. heraldisches Pelzwerk (mit dem einst die Kampfschilde überzogen waren), ist das Stammwappen der Marschälle von Pappenheim. Das seit dem 15. Jahrhundert bekannte Hauptwappen des Stiftes Berchtesgaden sind die beiden Schlüssel des Hl. Petrus als des Stiftspatrons.
Das Bayer. Staatsministerium des Innern stimmte am 6. Juli 1954 der Annahme des Wappens zu.
Entwurf des Wappens:
Emil Werz, München.
Wappen des Fürststifts Berchtesgaden.
1. Tympanon in der nördlichen Vorhalle der Stiftskirche Berchtesgaden (von Rueland Frueauf d. Ä, 1474). Neben dem Wappen des Fürststifts Berchtesgaden das Wappen des Propstes, Erasmus Pretschlaipfer.
2. Abbildung aus: Zimmermann, E. (1930): Bayerische Klosterheraldik. Die Wappen der Äbte und Pröpste der bis zur allgemeinen Säkularisation in Ober- und Niederbayern, der Oberpfalz und bayerisch Schwaben bestandenen Herrenklöster. München (Selbstverlag), S.
3. Abbildung aus: Treml, M et al. (1989): Politische Geschichte Bayerns. Hefte zur Bayerischen Geschichte Bd. 9. München, Haus der Bayerischen Geschichte, Titelblatt.
Wappen der Grafen von Pappenheim.
1. Gewölbeschlußstein, farbig gefaßt, 15. Jh., St. Wolfgang, Pfarrkirche, Hauptschiff. Die Schlußsteine des Gewölbes zeigen, neben dem Haager Pferd, die Wappen verwandter Familien (Reihe der Gräfinnen?), die sich an den Kosten des Kirchenbaues beiteiligt haben sollen.
2. Tafel der Ritterschaft im Herzogtum Bayern (ca. 1570): EQVESTRIS ORDINIS COMITVM BARONVM ET ALIORVM NOBILIVM VTRIVSQUE BAVARIAE ALVMNORVM NEC NON ET ANTIQVOR TRIVMPHATORVM INSIGNIA
3. Siebmacher'sche Wappenbücher Band II, 1. Abteilung: Der Adel des Königreichs Bayern. Nürnberg 1856, S. 18.
Pappenheim,
Wer sollte die Pappenheim nicht kennen, die fast tausendjährigen Erbmarschalle des heiligen römischen Reichs! Noch ist erst kurze Zeit verflossen, dass Graf Karl, der lezte Pappenheim, der bei der lezten deutschen Kaiserkrönung zu Frankfurt im Jahre 1792 als Erbmarschall mit dem silbernen Maass sein Amt versah, gestorben. Als Erinnerungszeichen ihrer hohen Würde führen die P. im 1. und 4. Felde ihres Schildes die rothen Schwerter, gleich den ehemaligen Erzmarschallen und Kurfürsten von Sachsen. Im 2. und 3. Felde steht ihr angebornes Wappen: fünf s. Eisenhütlein im b. Felde, und im g. Schildeshaupte ein Doppeladler, mit den Buchstaben F. II. auf der Brust, den ihnen Kaiser Ferdinand II. verliehen hat im Jahre 1628. - Von den zwei Helmen trägt der I. zwei und s. getheilte Banner mit den rothen Schwertern, und der II. ein gekröntes, g.-gekleidetes Mohrenkind ohne Arme, als Kleinod ihres Stammwappens (Calatin). Die Decken sind rechts und s., links r. und s. Das Haupt des Geschlechtes führt den Titel "Erlaucht."
Abbildung: Tafel 11.
Oberbayerisches
Archiv Bd. 79 (1954), S. 159, 161.
Press, E. et al. (1963): Im Zeichen des Pferdes -
Ein Buch vom Landkreis Erding. Erding (Landkreis Erding), S. 260.
Schöberl, H. (1979): Das Wappen der ehemaligen
Gemeinde Grüntegernbach. in: Fahnenweihe der Freiwilligen
Feuerwehr Grüntegernbach am Freitag, 8., Samstag, 9. und
Sonntag, 10. Juni 1979, S. 35-39.
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