Oberbayerisches Archiv Bd. 79 (1954), S. 159, 161.
Grüntegernbach (Landkreis Erding)
Wappen: Schild
geteilt; oben in Rot gekreuzt ein goldener und ein silberner
Schlüssel; unten Eisenhutfeh
(ministerielle
Zustimmung durch Entschl. vom 6. Juli 1954 Nr. I B 1 - 3000 - 29
G/10).
Das Wappen lehnt sich an die historischen Wappen zweier
bedeutender ehemaliger Grund- bzw. Hofmarksherrschaften an. Mit
der Bildung der Hofmark im 16. Jahrhundert ist das Geschlecht der
Grafen von Pappenheim verbunden, das damals auch das nahe Schloß
Schwindegg besaß. 1646 gelangte die Hofmark Grüntegernbach
durch Kauf an das Fürststift Berchtesgaden, das sie zusammen mit
den stiftischen Hofmarken Wasentegernbach, Jettenstetten,
Breitenloh, Eibach und Haus durch sein Pflegamt in
Wasentegernbach verwalten ließ. Das Eisenhutfeh, ein sog.
heraldisches Pelzwerk (mit dem einst die Kampfschilde überzogen
waren), ist das Stammwappen der Marschälle von Pappenheim. Das
seit dem 15. Jahrhundert bekannte Hauptwappen des Stiftes
Berchtesgaden sind die beiden Schlüssel des Hl. Petrus als des
Stiftspatrons.
Press, E. et al. (1963): Im Zeichen des Pferdes - Ein Buch vom Landkreis Erding. Erding (Landkreis Erding), S. 260.
...
Die Zugehörigkeit Grüntegernbachs zu Pappenheim und
Berchtesgaden kam bei der Verleihung des Gemeindewappens 1954 zum
Ausdruck: "Geteilt, oben in Rot gekreuzt ein goldener und
ein silberner Schlüssel, unten Eisenhutfeh."
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Schöberl, H. (1979): Das Wappen der ehemaligen Gemeinde Grüntegernbach. in: Fahnenweihe der Freiwilligen Feuerwehr Grüntegernbach am Freitag, 8., Samstag, 9. und Sonntag, 10. Juni 1979, S. 35-39.
Das Wappen
der ehemaligen Gemeinde Grüntegernbach
(von Hauptlehrer i.R.
H. Schöberl)
Nach dem Zweiten
Weltkrieg waren viele Gemeinden bestrebt, sich ein neues
Gemeindewappen anzuschaffen, das auch als Gemeindesiegel
Verwendung finden sollte. Angeregt durch einen Zeitungsartikel
ging der damalige Bürgermeister Georg Müller (gest. 1975),
Unterzeil, daran, auch für unsere Heimatgemeinde Grüntegernbach
ein eigenständiges Wappen zu erforschen. Müller war ein
aufgeschlossener und kunstsinniger Mann, der jedem Fortschritt
zugetan war.
Er wandte sich an die damalige "Bayerische
Gemeindezeitung". Diese verwies ihn an das Bayerische
Staatsarchiv in München, das für die Unterlagen zur Beschaffung
eines Wappens zuständig war. Am 9. 9. 53 ging ein
diesbezügliches Ansuchen über das Landratsamt an die
zuständige Stelle.
Verschiedene Voraussetzungen waren für die Schaffung eines
Wappens zu erfüllen. Eine solche wäre ein mögliches früheres
Gemeindewappen oder Siegel, auch ein besonderes Merkmal oder eine
besondere Bedeutung des Ortes. Auch in heraldischer und
künstlerischer Form mußte das Wappen entsprechen. Es sollte
zunächst die Geschichte der Gemeinde nach Anhaltspunkten für
eine Wappengestaltung überprüft werden.
Dies geschah durch das Bayer. Hauptstaatsarchiv mit folgendem
Ergebnis: Nach der Auslegung einiger urkundlicher Quellenstellen
ist Grüntegernbach bzw. Innertegernbach bereits in den Jahren
864-874 erwähnt. Seit Anfang des 14. Jahrhunderts ist auch ein
Ortsadel von Tegernbach oder Tegernbeck urkundlich feststellbar.
Da in Grüntegernbach selbst ein eigener Herrensitz nicht
nachweisbar bzw. bekannt ist, in dem benachbarten Wasentegernbach
aber ein Burgschloß sich befand, auf dem von 1392 bis 1582 die
Edlen von Layming und nachher bis 1803 die Pflegsbeamten der
Fürstprobstei Berchtesgaden saßen, wird man die frühesten
Nachrichten von Tegernbach auf Wasentegernbach beziehen müssen,
sofern nicht ein Zusammenhang mit einem anderen Tegernbach
gegeben ist, näher liegt. Die spätere Geschichte von Kirch-
bzw. Innertegernbach könnte einige Anhaltspunkte für eine
Anlehnung des Gemeindewappens an ein altes Adelsgeschlecht oder
Klosterwappen bieten. Seit dem 16. Jahrhundert bis 1803 bestand
in Kirchtegernbach eine eigene Hofmark, die ursprünglich mit der
Hofmark Schwindegg verbunden war und 1646 durch Kauf an das Stift
Berchtesgaden überging, das sie mit seiner schon 1582 erworbenen
Hofmark Wasentegernbach und seinen Hofmarken Jettenstetten,
Breitenloh, Eibach und Haus durch das Pflegamt (Probstei) in
Wasentegernbach verwalten ließ. Über 150 Jahre war also die
Fürstprobstei Berchtesgaden Herr der Hofmark Wasentegernbach. Zu
ihr gehörten nach dem "Rustikal-Steuerkataster" wie
auch Lagerbuch des Steuerdistrikts Grüntegernbach von 1815 13
Anwesen, vor allem in Grüntegernbach selbst und den größeren
zur Gemeinde gehörenden Ortschaften. Daneben gab es auch noch
einen größeren Lehensbesitz. So stand das Obereigentum über 12
Lehen der Graf Preysingschen Lehensstube in Kronwinkl, über 10
Lehen der Baron Frauenhoferschen Lehensstube in Jettenbach, über
1 Lehen der Graf Sprettischen Lehensstube in Taufkirchen zu.
Außerdem war ein landesherrliches Mannslehen (Allersburg)
vorhanden. Etwa ein Drittel der insgesamt 94 Anwesen hatten
geistliche Grundherren.
Weiter wurde noch festgestellt, daß die Hofmark Kirchtegernbach
im 16. Jahrhundert im Besitz des Geschlechts der Marschälle von
Pappenheim war. In den Landtafeln von 1510, und 1537 bis 1556
wird Ulrich von Pappenheim genannt.
Dem Hauptarchiv schien eine Anlehnung an die Wappen der
ehemaligen Hofmarkherrschaften besonders passend. Durch
Beziehungen der Gemeinde von längerer Dauer fallen in erster
Linie die Pappenheimer und das Reichsstift Berchtesgaden auf. Die
Marschälle von Pappenheim, deren Geschlecht noch heute blüht,
führen ein Eisenhutfeh im Wappen, das Reichsstift Berchtesgaden
zeigte in rot gekreuzt einen goldenen und einen silbernen
Schlüssel als Attribute des Stiftpatrons St. Peter.
Vorgeschlagen wurde, den Schild quer zu teilen und in das obere
Feld das Berchtesgadener Wappen, in das untere das Pappenheimer
Wappen zu setzen. Die Zustimmung der Familie Pappenheim müßte
erholt werden. Kunstmaler Emil Werz, München, sollte mit dem
Entwurf beauftragt werden.
Am 22. Febr. 1954 richtete Bgm. Müller ein Schreiben an S.
Durchlaucht Ludwig Friedrich Graf von Pappenheim mit der Bitte,
das Familienwappen in das zukünftige Wappen der Gemeinde
Grüntegernbach aufnehmen zu dürfen.
Die Gräflich Pappenheimische Domizialverwaltung in Pappenheim
zeigte sich mit Schreiben von 23. 2. 54 sehr erfreut über das
Ansuchen, zumal dort festgestellt wurde, daß sich im Archiv kein
einziges Dokument, ja nicht einmal ein Hinweis darauf bestand,
daß sich jemals die Hofmark Grüntegernbach im Besitz der Grafen
von Pappenheim befand. Die Familie bat um Hinweise über
Unterlagen dieses ehemaligen Besitzes in Grüntegernbach.
Müller berichtete an die Fam. Pappenheim: Um 1536 bildeten die
Besitzer des Rittergutes in Schwindegg in Kirchtegernbach eine
Hofmark und in der bekannten Landtafel der niederbayerischen
Herzöge sind Florian und Georg Pappenheim Marschalln in
Kirchtegernbach aufgeführt. Hierauf kam die Hofmark an die Edlen
von Haunsperg und sodann an Herzog Albrecht. Jedoch erwarben sie
bald darauf die Edlen "Gobel" und endlich kam sie durch
Kauf an das fürstlich freie Reichsstift Berchtesgaden, das schon
einige Jahre früher den alten nahegelegenen Edelsitz
Wasentegernbach an sich brachte. Ein Grabmal in der Pfarrkirche
in Grüntegernbach bezeugt einen Maximilian Friedrich Graf
Mohrenberg in Laufen und Schwindegg, im Jahre 1731 als Pfarrer in
Grüntegernbach investiert bzw. allda im Jahre 1772 am 10.
Oktober verstorben.
Mit Schreiben von 1. 3. 54 gab die Familie ihre Einwilligung zur
Aufnahme des Wappens für die Gemeinde Grüntegernbach.
Am 8. 3. 54 beauftragte Bgm. Müller den Kunstmaler Emil Werz mit
der Anfertigung eines entsprechenden Entwurfes. Dieser traf am 3.
4. 54 hier ein. In der Gemeinderatssitzung vom 12. 4. 54
beschloß der Gemeinderat: "In der heute abgehaltenen
Gemeinderatssitzung beschloß der Gemeinderat Grüntegernbach,
ein eigenes Wappen anzunehmen und zwar entsprechend dem von
Kunstmaler Werz auf Vorschlag des Bayer. Hauptarchivs
ausgeführten Entwurfs mit folgender Wappenbeschreibung: Geteilt,
oben in rot gekreuzt ein goldener und ein silberner Schlüssel;
unten Eisenhutfeh. gez. 1. Bgm. Müller, 2. Bgm. Loipführer
Franz, Gemeinderäte: Rauchensteiner Benno, Franzl Georg, Maier
Franz, Wagner Josef, Brandlhuber Benno, Franzl Nikolaus,
Schriftführer Schöberl."
Am 30. 4. 54 mußte ein neuer Beschluß gefaßt werden, der
lautete: "Der Gemeinderat beschließt, ein eigenes Wappen
anzunehmen. Er erklärt sich einstimmig einverstanden mit dem
vorliegenden vom Bayer. Hauptstaatsarchiv vorgeschlagenen und mit
Schreiben vom 21. 4. 54 Nr. 14/75/1413 begutachteten vom
Kunstmaler Werz gefertigten Entwurf, wonach die
Wappenbeschreibung lautet: Schild geteilt, oben in rot gekreuzt
ein goldener und ein silberner Schlüssel; unten Eisenhutfeh. Der
Gemeinderat wird beauftragt, die Zustimmung des Bayer.
Staatsministeriums des Innern zur Führung des Wappens zu
erwirken." Unterschriften wie oben.
Am 6. 7. 54 gab das Bayer. Staatsministerium dem Ersuchen der
Gemeinde Grüntegernbach statt. Das Landratsamt Erding gab am 29.
7. 54 Weisung: "Das neue Gemeindesiegel mit dem neuen Wappen
ist nunmehr in Auftrag zu geben. Nach Fertigstellung sind drei
Abdrucke des Gemeindesiegels dem Landratsamt vorzulegen."
Die Gräflich Pappenheimsche Domizialverwaltung, die auch
Abdrucke vom neuen Dienstsiegel erhalten hatte, bedankte sich mit
Schreiben vom 23. 7. 54 für das "wundervoll"
ausgeführte Wappen und verband damit die besten Wünsche für
das Blühen und Gedeihen der Gemeinde.
So fand also das Bemühen von Bgm. Müller einen erfolgreichen
Abschluß.
Leider war es der Gemeinde nur gegönnt, dieses Wappen knappe 20
Jahre zu führen, denn im Zuge der Gemeindegebietsreform wurden
die Gemeinden Grüntegernbach und Wasentegernbach im Jahre 1970
auf gemeinsamen Beschluß zusammengelegt und das Wappen war für
die neue Gemeinde Tegernbach nicht mehr verwendbar. Nach weiteren
8 Jahren wäre das Wappen ein zweites Mal überflüssig geworden,
denn am 1. Mai 1978 wurde die Gemeinde Tegernbach der Stadt
Dorfen eingemeindet, was der letzte Bürgermeister der Gemeinde
Tegernbach, Nikolaus Lohmeier (gest. 1978), durch seine
langjährigen Bemühungen um eine Bildung einer großen
Landgemeinde mit Schwindkirchen und Schiltern verhindern wollte.
Diese Webseite wurde zuletzt geändert am 31.10.1999 von Marcus Schmöger