Die Gemeinde
Neuching hat mit Beschluß des Gemeinderates vom 22.
Februar 1983 eine Flagge angenommen. Die Flagge zeigt
zwei Streifen in der Farbenfolge Rot-Gelb;
sie soll mit aufgelegtem Wappen geführt
werden. Die Regierung von
Oberbayern stimmte am 10. Juni 1983 der Annahme der
Flagge zu. Tatsächlich
verwendet werden Banner mit Wappen in den Proportionen
10:3, wobei das Wappen 2/3 der Flaggenbreite bedeckt. Die
Flaggen sind, anders als die meisten anderen im
Landkreis, nicht aus Synthetikstoff; das Wappen ist
aufgenäht, Gold und Silber werden als solche
dargestellt, nicht als Gelb und Weiß. Auch auf der
Rückseite der Flagge ist das Wappen aufgenäht, so daß
der Eindruck einer Flagge in den Farben Gelb-Rot
entsteht. In dieser Form wurde die Gemeindeflagge auch
inoffiziell von 1975-1983 geführt.
Die neuere Variante der
Gemeindeflagge (unten abgebildet) ist ebenfalls ein
Banner in den Proportionen 10:3, wobei das Wappen 70% der
Flaggenbreite bedeckt. Das Wappen ist jedoch aufgedruckt,
auf der Rückseite also spiegelbildlich zu sehen.
Die Gemeindeflagge wird bei
gemeindlichen Festen und an staatlichen und kirchlichen
Feiertagen (z.B. Fronleichnam) verwendet. Die Beflaggung
erfolgt an drei Stellen: Rathaus und Feuerwehrhaus/Bauhof
in Oberneuching, Schule in Niederneuching.
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